Mit Outsourcing (dt. Auslagerung) wird in der Ökonomie die zeitlich begrenzte Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen bezeichnet. Outsourcing ist somit eine spezielle Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei die Dauer wie der Gegenstand der Leistung vertraglich fixiert werden. Dadurch wird Outsourcing von sonstigen Partnerschaften abgegrenzt.
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